Hygienekonzept


Stand: 28.05.2021

Das Hygienekonzept des ASV Hamburg basiert auf der aktuellen Hamburger Rechtsverordnung. Außerdem folgen wir den Empfehlungen des HSB. Die Angabe von Paragraphen im Folgenden bezieht sich auf die Hamburger Rechtsverordnung.


  1. Allgemeine Bestimmungen zur Bootsnutzung

    Die allgemeinen Hygienevorgaben §5 sind einzuhalten. Das Abstandsgebot §3 gilt auf den Steganlagen.
    Im Fall des Auftretens von Symptomen, wie z.B. Fieber, Husten, Schnupfen und/oder grippeähnlichen Symptomen dürfen weder Hafen, Bootssteg noch Boote genutzt werden. Wir empfehlen vor dem Segeln mit Personen aus einem anderen Haushalt einen privaten Antigen-Test zu machen.

  2. Nutzung der Alster-Jollen

    Um den Rechtsverordnungen gerecht zu werden, sind die Boote bei jedem Nutzerwechsel zu reinigen. Deshalb ist bei Übergabe der Boote eine Reinigungszeit vorzusehen.
    Um die Kontaktverfolgung bei Nutzung der Alsterjollen sicherzustellen und den Kontakt zwischen den Crews zu reduzieren, dürfen die Boote ausschließlich nach vorheriger Buchung im Alsterlogbuch verwendet werden. Mitsegler müssen eingetragen werden. Der Zugang ist aktuell nur über ein eigenes Gerät möglich.
    Wenn möglich sind eigene Schwimmwesten zu verwenden.

    2.1 Benutzung der Steganlagen

    Die Vorschriften von Bobby Reich sind zu beachten. Momentan stehen uns die Umkleiden nicht zur Verfügung.

    2.2 Reinigung der Boote nach Gebrauch

    Die Jollen sind ohne Desinfektionsmittel zu reinigen. Desinfektionsmittel für Hände befindet sich in der Stegkiste.

  3. Nutzung der Seeschiffe

    Für die Seeschiffe gelten die Erlasse in Schleswig-Holstein. An Deck dürfen sich 10 Personen aufhalten. Unter Deck 1 Haushalt und 1 weitere Person oder 5 Personen aus 2 Haushalten. Weitere Details findet ihr im FAQ unter der Frage: Welche Regeln gelten für Sportboothäfen?
    Um der Rechtsverordnungen gerecht zu werden, sind die Boote bei jedem Nutzerwechsel zu reinigen. Deshalb ist bei Übergabe der Boote eine Reinigungszeit vorzusehen. Die Hygienereinigung erfolgt zusätzlich zur normal üblichen Bootsreinigung.

    Wenn möglich sind eigene Rettungswesten zu verwenden.

    3.1 Benutzung der Häfen

    Die Vorschriften der jeweiligen Bundesländer und Marinas sind zu beachten.

    In Schleswig-Holstein muss ein 72h alter negativer Test aus einem Testzentrum nachgewiesen werden. Weitere Details findet ihr im FAQ unter der Frage: Welche Regeln gelten für Sportboothäfen?

    3.2 Reinigung der Boote nach Gebrauch

    Häufig berührte Oberflächen (Türen, Türgriffe, Handläufe, Wasserhahn, Toiletten, Pinne, bzw. Steuerrad) sind mit einem geeigneten Reinigungsmittel zu reinigen – keine Desinfektionsmittel.
    Bei Übernachtung auf den Booten müssen die entsprechenden Flächen in den Kojen gereinigt werden.

  4. Training

    Der verantwortliche Trainer führt eine Liste mit den Kontaktdaten und übermittelt diese an den Vorstand. Bei Vor- und Nachbesprechungen sind die Abstandsregeln zu beachten.

    Für Hamburg gilt:
    Training für Erwachsene ist mit bis zu 10 Personen erlaubt.
    Training ist für bis zu 20 Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gestattet, siehe §20 (2) für Hamburg.

    Für Schleswig-Holstein gilt:
    Training für Erwachsene ist im Freien mit bis zu 10 Personen erlaubt.
    Training ist im Freien für max. 20 Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gestattet, siehe §11 (1) für Schleswig-Holstein.

  5. Vereinsveranstaltungen

    Vereinsveranstaltungen finden entsprechend den Regeln des jeweiligen Veranstaltungsorts statt. Das verantwortliche Mitglied führt eine Liste mit den Kontaktdaten und übermittelt diese an den Vorstand.

  6. Bootsarbeit

    Bootsarbeiten werden nach den Regeln der jeweiligen Bootshalle durchgeführt.